Das Kurzarbeitergeld soll verlängert werden

Anhörung zum Gesetz zur Verlängerung der krisenbedingten Sonderregelungen des Kurzarbeitergeldes

 

 

Am Mittwoch, dem 16.02. fand im Deutschen Bundestag die Anhörung zum Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld statt. Im April 2020 nahmen 3.763 Betriebe in Dortmund Kurzarbeit in Anspruch – damit waren 37.816 Beschäftigte von der krisenbedingten Kurzarbeit betroffen. Seit Mitte 2021 nahm die Inanspruchnahme der Kurzarbeit in Dortmund wieder ab, dennoch sind immer noch Beschäftigte in der Stadt betroffen.

Die Koalition von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP verlängert in der kommenden Sitzung des deutschen Bundestags am Freitag die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds auf 28 Monate – und zwar bis längstens 30. Juni 2022. Bis dahin gelten auch die Zugangserleichterungen fort. Auch die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergelds bei längerem Bezug wird bis 30. Juni 2022 verlängert.

 

Jens Peick, „Kurzarbeitergeld zu beziehen, ist nie eine gute Situation für die Beschäftigten. Aber es ist ein bewährtes Kriseninstrument, um Arbeitsplätze zu sichern. In schwierigen Zeiten hat jede*r Beschäftigte ein Recht auf Unterstützung, um vor Arbeitslosigkeit bewahrt zu werden. Wir kämpfen um jeden Arbeitsplatz.“