Die Ausbildungsgarantie kommt!

Und mit ihr der Rechtsanspruch auf eine Ausbildung

Bild: thyssenkrupp steel

Der Regierungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Verbesserung der Aus- und Weiterbildung ist da. Am 28. April haben wir ihn im Bundestag in erster Lesung diskutiert und am wichtigsten ist: Wir schaffen einen Rechtsanspruch auf Ausbildung.

Die Situation am Ausbildungsmarkt ist in vielen Regionen in Deutschland angespannt und das, obwohl Unternehmen und Betriebe händeringend nach Fachkräften suchen. Mit dem Gesamtkonzept Ausbildungsgarantie liefern wir eine Menge Lösungen für diese Probleme.

Zum Beispiel wird die Agentur für Arbeit die jungen Menschen gezielter bei der beruflichen Orientierung und der Aufnahme einer Berufsausbildung unterstützen. Mit einem Mobilitätszuschuss ermöglichen wir die Aufnahme eines Ausbildungsplatzes weiter weg, ohne auf regelmäßige Heimfahrten verzichten zu müssen. Wenn alles nicht greift, hilft jetzt der Rechtsanspruch auf Ausbildung, mit dem wir jedem Jugendlichen einen außerbetrieblichen Ausbildungsplatz garantieren.

Aber auch bei der betrieblichen Weiterbildung werden Fortschritte gemacht. Denn die kommenden Herausforderungen der Digitalisierung und der Klimaneutralität führen zu großen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt. Damit sich die Beschäftigten frühzeitig weiterbilden und neuorientieren können, vereinfachen und stärken wir die betriebliche Weiterbildungsförderung.

Mir ist wichtig: wir schreiben keine jungen Menschen ab und im kommenden Strukturwandel soll möglichst niemand ins Bergfreie fallen. Dafür werde ich mich auch in den parlamentarischen Verhandlungen einsetzen.