Zwei Wochen vor der Sommerpause hat der Bundestag das Fachkräfteeinwanderungsgesetz sowie das Aus- und Weiterbildungsgesetz beschlossen. Die zwei Gesetzentwürfe waren am 23.06.2023 in 2/3. Lesung im Bundestag, nachdem sie seit Ende April im parlamentarischen Verfahren verhandelt wurden. Beide Gesetze sind am 07. Juli im Bundesrat und werden dort als Einspruchsgesetz behandelt, d.h. der Bundesrat muss nicht zustimmen, kann aber den Vermittlungsausschuss anrufen. Im Moment gehen wir aber nicht davon aus, dass dies passiert.
Im parlamentarischen Verfahren wurde für das Aus- und Weiterbildungsgesetz der Mobilitätszuschuss ausgeweitet. Auszubildende können jetzt einen Mobilitätzuschuss in Höhe der Kosten von zwei Familienheimfahrten pro Monat im ersten Ausbildungsjahr erhalten. Außerdem haben wir die Weiterbildungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen verbessert. Konkret sind die Betriebsgrößenklassen für die Förderung der Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt vereinheitlicht und die Komplexität reduziert. Künftig können auch Beschäftigte, die eine Aufstiegsfortbildung zum Berufsspezialisten anstreben das Qualifizierungsgeld erhalten. Damit stärken wir die Aufstiegsfortbildung in Unternehmen, die vom Strukturwandel betroffen sind. Die Maßnahmen treten zu 1. April 2024 in Kraft.
Für das Fachkräfteeinwanderungsgesetz konnten im parlamentarischen Verfahren folgende Verbesserungen erreicht werden: Soziale Standards, wie z.B. die Tarifbindung, werden nicht aufgeweicht. Weiter gibt es keine generelle Öffnung für die Leiharbeit. Zudem wird geprüft, wie die Verfahren bei der Bundesagentur für Arbeit und dem Auswärtigen Amt schneller und effizienter gestaltet werden können oder ob die Aufgaben besser in einer neuen Behörde zentralisiert werden sollten.
Beide Gesetze sind zentrale Bausteine in der Fachkräftestrategie der Bundesregierung. Damit erschließen wir die das Fachkräftepotential in Deutschland und international und sichern unseren Wohlstand.