Vorhaben Kindergrundsicherung

Was soll sich ändern und wann?

 

Besonders für Kinder hat Armut schwerwiegende Folgen. Gesellschaftliche Ausgrenzung, eingeschränkte Bildungschancen und schlechtere berufliche Perspektiven. Daher müssen Kinder beim Kampf gegen Armut besonders im Fokus stehen, denn für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist eine gesicherte gesellschaftliche Teilhabe essentiell. Aus diesem Grund hat sich die Ampel im Koalitionsvertrag für eine Kindergrundsicherung entschlossen. Aktuell arbeitet eine interministerielle Arbeitsgruppe zur Kindergrundsicherung an einem entsprechenden Gesetzesentwurf.

Da das Vorhaben insgesamt viele Lebensbereiche betrifft, wurden bereits in den letzten Monaten wichtige Gesetzesvorhaben verabschiedet, um der Kindergrundsicherung den Weg zu bereiten. Jetzt geht es in großen Schritten weiter, damit die Kindergrundsicherung 2025 in Kraft treten kann!

Die Erhöhung des Kindergelds auf 250 Euro pro Kind und Monat zum 01.01.2023. war schon der erste Schritt. Weiter wurde der einkommensabhängige Kinderzuschlag zum 01.01.2023 erhöht und der Kindersofortzuschlags von 20 Euro monatlich für armutsgefährdete Kinder zum 01.07.2022. eingeführt.

Neben der Erhöhung von finanzieller Unterstützung ist für die SPD Bundestagsfraktion klar: mit der Einführung der Kindergrundsicherung muss die Verteilungsgerechtigkeit gestärkt werden, sodass Familien mit niedrigem Einkommen am meisten davon haben. Die Kindergrundsicherung muss verschiedene Leistungen zusammenfassen und damit für einen Abbau an Bürokratie sorgen. Das Existenzminimum für Kinder muss neu definiert und bereitgestellt werden.

So sorgen wir für einen Durchbruch in der Familienförderung und gestalten einen wichtigen Schritt, um Armut schon in jungen Lebensjahren zu bekämpfen.