Praktikum

Praktikum im Bundestag oder in meinem Wahlkreis in Dortmund

 

Gerne können Studierende und Schüler*innen ein Praktikum bei mir in Berlin oder im Wahlkreis machen, um einen unmittelbaren Einblick in die parlamentarische Arbeit und die Arbeitsweise des Bundestags zu bekommen.

Für die folgenden Praktikant*innen gilt die vom Ältestenrat am 24. September erlassene Richtlinie für Praktikantenverhältnisse in Abgeordnetenbüros.

 

a. Pflichtpraktikant*innen:

Ordentliche Studierende an in- und ausländischen Hoch- oder Fachhochschulen sowie Auszubildende, die ein von der Studien-, Prüfungs- oder Ausbildungsordnung vorgeschriebenes Pflichtpraktikum absolvieren wollen. Zusätzlich zu den üblichen Unterlagen sind ein Auszug aus der Studien-, Prüfungs- oder Ausbildungsordnung sowie eine Immatrikulations- bzw. Ausbildungsbescheinigung vorzulegen.

b. Vorpraktikant*innen (Pflichtpraktikum):

Personen, die ein von der Studien-, Prüfungs- oder Ausbildungsordnung vorgeschriebenes Pflichtpraktikum vor dem Studium bzw. der Ausbildung absolvieren wollen. Beizufügen ist zusätzlich zu den üblichen Unterlagen ein Auszug aus der Studien-, Prüfungs- oder Ausbildungsordnung.

c. Freiwillige Praktikant*innen:

Ordentliche Studierende an in- und ausländischen Hoch- oder Fachhochschulen sowie Auszubildende, die ein freiwilliges Praktikum absolvieren wollen. Ein solches freiwilliges, studien- bzw. ausbildungsbegleitendes Praktikum ist nicht zulässig, wenn zuvor ein solches Praktikant*innenverhältnis mit demselben Abgeordneten bestanden hat. Neben den üblichen Unterlagen ist eine gültige Immatrikulations- bzw. Ausbildungsbescheinigung vorzulegen.

d. Orientierungspraktikant*innen:

Personen, die ein freiwilliges Orientierungspraktikum zwischen dem Schulabschluss und der Aufnahme eines Studiums oder einer Ausbildung absolvieren wollen. Vorzulegen ist neben den üblichen Unterlagen eine entsprechende Mustererklärung, aus der hervorgeht, dass die Praktikantin/der Praktikant beabsichtigt, sich für die Aufnahme eines Studiums oder einer Ausbildung orientieren zu wollen und dass sie/er noch über keinen anderen als den nachgewiesenen Schulabschluss verfügt.

 

Ein Praktikum kann sich maximal auf 3 Monate erstrecken. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt bei einem Vollzeitpraktikum 39 Stunden. Es wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt.

Im Rahmen eines Schüler*innenbetriebspraktikums können auch Schüler und Schülerinnen ein ein- bis zweiwöchiges Praktikum beim mir absolvieren. Hierfür kann keine Aufwandsentschädigung gezahlt werden. Für minderjährige Praktikant*innen, die ein Praktikum in Berlin machen möchten und nicht dort wohnen, kann keine Aufsichtspflicht übernommen werden. Kosten für Anreise und Unterkunft werden nicht übernommen.

Ich freue mich besonders über Bewerbungen aus meinem Wahlkreis in Dortmund. Eine Übereinstimmung mit den Werten und Zielen der Sozialdemokratie wird vorausgesetzt.